In der Sitzung am 09.September 2020, die aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen in der Mehrzweckhalle in Trautmannsdorf stattfand, waren alle Gemeinderäte anwesend. Mit Beginn um 19 Uhr hatte Bürgermeister Ing. Johann Laa den Vorsitz und leitete die Sitzung.

Vergabe von Subventionen

Die Summe der Subventionen für die einzelnen Vereine für das Jahr 2020 betragen gesamt 12280 EUR und wurden bereits im Voranschlag 2020 berücksichtigt. Die Abstimmung erfolgte einstimmig.

21 Stimmen dafür

Ankauf von Liegenschaften

In Sarasdorf befindet sich direkt im Ortsgebiet eine Liegenschaft von etwa 1770m2, welche zum Verkauf steht und aufgrund der guten Lage angekauft werden soll, so Ortsvorsteher Markus Maurer. Der Gemeinderat genehmigte das Kaufangebot, welches dem Besitzer vorgelegt wird.

21 Stimmen dafür

Vermietung ehem. Lagerhaus Trautmannsdorf/L.

Dazu wurde berichtet, dass das ehem. Lagerhaus im Jahr 2019 angekauft wurde, um dort einen neuen Bauhof zu installieren.

Dem bisherigen Mieter (einer örtlichen Firma aus Trautmannsdorf), der bereits vor dem Ankauf der Liegenschaft Mieter eines Teiles des rechten Traktes war, wurde das Mietverhältnis, das mit dem Raiffeisenlagerhaus abgeschlossen wurde, mündlich so lange verlängert, bis Eigenbedarf durch die Gemeinde besteht. Aktuell hat ein ehemaliger Mitarbeiter der Firma aus Wilfleinsdorf den Handelsbetrieb übernommen und neu angemeldet.

Es wird eine Übergangsmöglichkeit angedacht, dass man die Sozialräume gemeinsam zwischen der Gemeinde und dem Mieter aufteilt und nutzt. Das Mietverhältnis soll nach mehrheitlicher Zustimmung des Gemeinderates mit 31.12.2020 gekündigt werden.

19 Stimmen dafür, 2 Stimmenthaltung

Gasthaus Trautmannsdorf

Das bestehende Mietverhältnis mit Karl Maranda (Betreiber des Wirtshauses in Trautmannsdorf) wird bis 01.01.2021 einstimmig verlängert.

21 Stimmen dafür

Besitzstörung durch Nichteinhaltung der Feldgrenzen 

Dazu wird berichtet, dass manche Landwirte immer wieder über die Feldgrenze hinaus auch das öffentliche Gut mitbewirtschaften.

Nun sollen jene Bereiche, wo Landwirte die Grundgrenze wesentlich überschreiten, mit einem Geometer auf Gemeindekosten vermessen werden, um die Grundgrenzen festzustellen. Anschließend soll eine Begehung mit den betroffenen Eigentümern erfolgen, bei der die Grenzen zur Kenntnis gebracht werden.

Die Überschreitung der Grundgrenzen muss auf Kosten der Verursacher rückgängig gemacht werden. Andernfalls wird der Rückbau durch die Gemeinde veranlasst und dem Verursacher in Rechnung gestellt. 

20 Stimmen dafür, 1 Stimmenthaltung

Abänderung des GR-Beschlusses betreffend Asphaltierungsarbeiten auf öffentlichen Grund 

Ein Gemeinderatsbeschluss im Jahr 2015 legte fest, dass die Gemeinde Asphaltierungskosten auf öffentlichem Grund für eine Zu- oder Ausfahrt mit einer Breite von höchstens 5m übernimmt. (Kosten für eine eventuelle Mehrfläche ist von den/dem jeweiligen Grundeigentümer(n) zu tragen) 

Erfahrungsgemäß konnte dies nicht in allen Fällen gerecht umgesetzt werden und daher soll diese Verordnung nicht aufgehoben sondern dahingehend abgeändert werden, dass die Kostenübernahme der Breite für eine Zu- oder Abfahrt von höchstens 5 Meter entfällt. Durch die jährliche Aufteilung der Regiekosten sind die Ausgaben je Katastralgemeinde für solche Einfahrten entsprechend limitiert. 

21 Stimmen dafür

Abänderung der Kanalabgabenordnung

Der neue Einheitswert für die Kanalabgabenordnung (Mischwasser- / Schmutzwasser- / Schmutz- und Regenwasserkanal) wird von derzeit € 2,70 auf € 2,65 reduziert.

Daraus ergeben sich ab 01.01.2021 folgende, gesenkte Kanalbenützungsgebühren: 

  • Mischwasserkanal: € 2,65*
  • Schmutzwasserkanal: € 2,65*
  • Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem): € 2,65*

Abänderung der Wasserabgabenordnung

Auf Grund der vorliegenden Zahlen hat das Ziv.Ing. Büro Paikl eine Empfehlungen für die Anpassung abgegeben. Daraus ergibt sich ab 01.10.2020 folgende Anpassung der Wassergebühren: 

  • Anschlussabgabe € 10,40* /m2 (derzeit € 10,00)
  • Bereitstellungsgebühr € 25,00* /m3/h (derzeit € 20,00)
  • Wassergrundgebühr € 1,75* /m3 (derzeit € 1,40) 

Abänderung der Friedhofgebühren

Die Grabstellengebühr wird mit 01.01.2021 um ca. 10 % angehoben. Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen und sonstigen Grabstellen, 10 Jahre bei Urnennischen bzw. auf 30 Jahre bei Grüften beträgt für 

  1. Einzel- und Kindergrab € 90,00
  2. Familiengräber und zwar 
    • zur Beerdigung bis zu 3 Leichen € 220,00
    • von mehr als 3 Leichen  € 330,00
  3. Urnennischen, und zwar 
    • zur Beisetzung bis zu 2 Urnen € 220,00
    • zur Beisetzung bis zu 4 Urnen € 440,00
  4. Grüfte, und zwar 
    • zur Beisetzung von bis zu 3 Leichen  € 660,00
    • zur Beisetzung von bis zu 6 Leichen  € 1980,00
    • zur Beisetzung von bis zu 12 Leichen € 3960,00

Abänderung der Beiträge in den Kindergärten für die Erziehungs- und Betreuungszeit

Diese Beiträge werden auf Grund der Verbraucherpreisindex-Erhöhung ab 01.01.2021 wie folgt angehoben: 

  • €  54,00 für 20 Stunden 
  • €  75,00 für 40 Stunden 
  • €  97,00 für bis 60 Stunden 
  • € 118,00 für über 60 Stunden 

Abänderung der Beiträge für die schulische Nachmittagsbetreuung

Diese Beiträge werden ebenfalls auf Grund der Indexerhöhung ab 01.02.2021 wie folgt angehoben:

  • 5 Tage pro Woche € 110,00
  • 4 Tage pro Woche € 90,00 
  • 3 Tage pro Woche € 70,00
  • 1-2 Tage pro Woche € 50,00

*Beträge exkl. 10% Ust

Sämtliche Abänderungen wurden vom Gemeinderat einstimmig genehmigt.